Verordnung-REHA-Sport-Muster

Eine Rehasport-Verordnung (Formular Muster 56 in Deutschland) muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein, damit sie von der Krankenkasse genehmigt wird. Hier ist eine Übersicht, wie das Formular korrekt auszufüllen ist:


📝 Wichtige Punkte zur Verordnung
von Rehasport (Formular Muster 56)

🔹 Seite 1: Ärztliche Verordnung

1. Persönliche Angaben

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse des Patienten

2. Kostenträger (z. B. Krankenkasse)

  • Name und Anschrift der Krankenkasse

  • IK-Nummer (Institutionenkürzel der Krankenkasse, optional)

3. Ärztliche Diagnose(n)

  • ICD-10-Code und Klartext

  • Es muss eine funktionelle Beeinträchtigung (z. B. Bewegungseinschränkung, orthopädische, neurologische oder internistische Erkrankungen) angegeben sein.

4. Funktionelle Einschränkungen / Indikation für Rehasport

  • Hier muss der Arzt die Einschränkung/en beschreiben

  • Beispiel: „Chronisches Wirbelsäulensyndrom mit Bewegungseinschränkung“ oder „KHK mit Belastungsdyspnoe“

5. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme

  • Z. B. „Verbesserung der Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit“, „Vermeidung von Pflegebedürftigkeit“

6. Verordnungsumfang

  • Standardmäßig: 50 Einheiten in 18 Monaten (bei Erstverordnung)

  • Bei bestimmten Indikationen (z. B. Krebsnachsorge): ggf. mehr

  • Bei Verlängerung: begründen (chronische Erkrankung, langfristige Einschränkungen)

7. Gruppentherapie ja oder nein

  • Üblicherweise: Gruppentherapie „ja“

  • „Einzeltherapie“ nur bei bestimmten Einschränkungen oder Erkrankungen (z. B. neurologisch, geistig behindert)

8. Besondere Anforderungen

  • Optional: z. Beispiel. „nur im Wasser“, „barrierefrei“, „Herzsportgruppe mit Arzt“

9. Unterschrift und Stempel des Arztes

  • Datum

  • Unterschrift

  • Praxisstempel


🔹 Seite 2: Genehmigung durch die Krankenkasse

Diese Seite füllt die Krankenkasse aus:

  • Genehmigungsdatum

  • Gültigkeitszeitraum

  • Unterschrift Sachbearbeiter


✅  Wichtige Hinweise

  • Genehmigung vor Beginn: Patient darf erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse mit dem Rehasport beginnen.

  • Keine Zuzahlung: Patienten zahlen für Rehasport in der Regel nichts.

  • Gültigkeit: Nach Genehmigung hat der Patient in der Regel 3 Monate Zeit, um mit dem Rehasport zu beginnen.

  • Verlängerung möglich, aber muss medizinisch begründet sein.