Eine Rehasport-Verordnung (Formular Muster 56 in Deutschland) muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein, damit sie von der Krankenkasse genehmigt wird. Hier ist eine Übersicht, wie das Formular korrekt auszufüllen ist:
📝 Wichtige Punkte zur Verordnung
von Rehasport (Formular Muster 56)
🔹 Seite 1: Ärztliche Verordnung
1. Persönliche Angaben
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Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse des Patienten
2. Kostenträger (z. B. Krankenkasse)
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Name und Anschrift der Krankenkasse
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IK-Nummer (Institutionenkürzel der Krankenkasse, optional)
3. Ärztliche Diagnose(n)
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ICD-10-Code und Klartext
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Es muss eine funktionelle Beeinträchtigung (z. B. Bewegungseinschränkung, orthopädische, neurologische oder internistische Erkrankungen) angegeben sein.
4. Funktionelle Einschränkungen / Indikation für Rehasport
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Hier muss der Arzt die Einschränkung/en beschreiben
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Beispiel: „Chronisches Wirbelsäulensyndrom mit Bewegungseinschränkung“ oder „KHK mit Belastungsdyspnoe“
5. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme
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Z. B. „Verbesserung der Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit“, „Vermeidung von Pflegebedürftigkeit“
6. Verordnungsumfang
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Standardmäßig: 50 Einheiten in 18 Monaten (bei Erstverordnung)
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Bei bestimmten Indikationen (z. B. Krebsnachsorge): ggf. mehr
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Bei Verlängerung: begründen (chronische Erkrankung, langfristige Einschränkungen)
7. Gruppentherapie ja oder nein
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Üblicherweise: Gruppentherapie „ja“
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„Einzeltherapie“ nur bei bestimmten Einschränkungen oder Erkrankungen (z. B. neurologisch, geistig behindert)
8. Besondere Anforderungen
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Optional: z. Beispiel. „nur im Wasser“, „barrierefrei“, „Herzsportgruppe mit Arzt“
9. Unterschrift und Stempel des Arztes
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Datum
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Unterschrift
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Praxisstempel
🔹 Seite 2: Genehmigung durch die Krankenkasse
Diese Seite füllt die Krankenkasse aus:
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Genehmigungsdatum
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Gültigkeitszeitraum
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Unterschrift Sachbearbeiter
✅ Wichtige Hinweise
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Genehmigung vor Beginn: Patient darf erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse mit dem Rehasport beginnen.
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Keine Zuzahlung: Patienten zahlen für Rehasport in der Regel nichts.
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Gültigkeit: Nach Genehmigung hat der Patient in der Regel 3 Monate Zeit, um mit dem Rehasport zu beginnen.
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Verlängerung möglich, aber muss medizinisch begründet sein.
